Rahmenbedingungen
Als Bannerflieger sind wir normale Teilnehmer des Luftverkehrs und unterliegen hier sowohl witterungsbedingten als auch gesetzlichen Restriktionen, die im Folgenden kurz erläutert werden.
Das Wetter
Ausschnitt aus einer Flugnavigations- karte
Der Pfeil zeigt auf unseren Heimatflugplatz Dinslaken Schwarze Heide am Nordrand des Ruhrgebietes.
muss mitspielen.
Die Planung eines Bannerfluges ist leider immer unter Vorbehalt zu sehen, denn das Wetter bleibt eine unbekannte Variable.
Natürlich gibt es auch hier Vorhersagen, Prognosen und Erfahrungswerte, die wir alle bei der Planung ihres Bannerfluges zu Rate ziehen, jedoch bleibt ein gewisses Restrisiko, dass uns das Wetter an dem von Ihnen gewünschten Termin einen Strich durch die Rechnung macht.
Die nachfolgenden Wetterbedingungen könnten einen Flug unmöglich machen:
- Regen,Hagel oder gar Schnee auf der Flugstrecke,
- allgemein zu starker Wind (abhängig von der Windrichtung),
- böiger Seitenwind beim Start (über 15 Knoten) oder
- sehr niedrige Wolken (niedriger als 700m)
Trifft eine dieser Wetterbedingungen zu so in ein Bannerflug unmöglich und wir müssen den Flug leider absagen. Ihnen entstehen in diesem Fall natürlich keine Flugkosten. Zudem bieten wir Ihnen gerne Ausweichtermine an.
Es bleibt uns also nur das "Daumendrücken", damit das Wetter mitspielt.
Gesetzliche Bestimmungen
Der Luftraum über Deutschland ist ein gesetzlich regulierter Verkehrsraum mit strengen Regeln und Auflagen. Diese gelten vor allem zur Sicherstellung der allgemeinen Flugsicherheit aber auch aus Gründen des Lärm- oder Umweltschutzes. Im Folgenden werden kurz die wichtigsten gesetzlichen Regularien aufgelistet. Aber keine Angst trotz allem bringen wir Sie und Ihr Banner in die Luft.
Der Gesetzgeber reguliert das wann...
An Sonn – und Feiertagen herrscht ein allgemeines Verbot für Bannerflüge. An den übrigen Tagen darf in der Zeit von 8:00 – 18:00 geschleppt werden. Je nach der zeitlichen Entfernung hin zum konkreten Einsatzort bedeutet dies eine zusätzliche Einschränkung, da dass das Banner um Punkt 18:00 wieder auf dem Boden liegen muss.
... und auch das wo..
Beschränkungs- und Sperrgebiete
Leider darf man nicht überall in Deutschland fliegen. Es gibt relativ viele Gebiete, die entweder einer zeitlichen Beschränkung unterliegen oder vollständig für den Flugverkehr gesperrt sind. Oft findet man solche Gebiete in der unmittelbaren Nähe militärischer Anlagen oder Übungsgebiete.
Hier bleibt uns nur, uns an die zeitlichen Beschränkungen zu halten bzw. die Gebiete großflächig zu umfliegen.
Kontrollzonen:
Kontrollzonen sind Gebiete um Flughäfen mit dichtem Verkehrsaufkommen, wie beispielsweise dem Flughafen Düsseldorf. Innerhalb dieser, in Flugkarten rosa markierten, Kontrollzonen wird der Flugverkehr allein durch den Tower gelenkt. Jede Bewegung unsererseits innerhalb dieser Zone erfordert somit eine Anfrage an und eine Freigabe durch den Tower.
Bereiche in der Lande- und Startbahnverlägerung sind für Bannerschlepps in der Regel tabu. Hier erhalten wir nur in Ausnahmefällen eine Genehmigung.
Generell gilt, dass wir bei Flügen durch oder in solchen Kontrollzonen im Vorfeld Genehmigungen einholen und unser Vorhaben anmelden müssen.
Höhenvorschriften und –beschränkungen
Für Bannerflüge sieht der Gesetzgeber eine Mindestflughöhe von 600m vor, die nicht unterschritten werden soll.
Im Umfeld größerer Flughäfen wird aber der Linienverkehr insbesondere durch Höhenbeschränkungen von der allgemeinen Luftfahrt getrennt, und der Luftraum somit für uns nach oben hin eingeschränkt. Flugkarten der Kontrollzonen zeigen welche Flughöhe innerhalb der Kontrollzone nicht überschritten werden darf. Höher Flüge benötigen eine Freigabe, der Flugweg wird dann durch den Tower vorgegeben.
Auch aufgrund der Höhenbeschränkung ist ein Flug durch Kontrollzonen mit erhöhtem Koordinationsaufwand und gesonderten, tagesabhängigen Genehmigungen verbunden